abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben • Flyer verteilen • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten • Fundtiere melden möchten.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Hinweise für Marburg: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Fahrzeugschein

    Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marburg: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Zuerst klären Sie bitte durch einen Anruf bei der Ansprechperson oder der Polizeidienststelle (Tel.: 06421 406-0), ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

    Wenn Sie Ihr Auto beim Abschleppunternehmen abholen wollen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Fahrzeugschein mit. Die Firma Stauzebach befindet sich im Industriegebiet Marburg-Cappel:

    Firma Stauzebach
    Im Rudert 10
    35043 Marburg

    Tel.: 06421 43027
    Fax.:06421 481924
    E-Mail: info@auto-stauzebach.de

    Die Kosten für die Abschleppmaßnahme können direkt beim Abschleppunternehmen gezahlt werden. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

    Zuerst klären Sie bitte durch einen Anruf bei der Ansprechperson oder der Polizeidienststelle (Tel.: 06421 406-0), ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

    Wenn Sie Ihr Auto beim Abschleppunternehmen abholen wollen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Fahrzeugschein mit. Die Firma Stauzebach befindet sich im Industriegebiet Marburg-Cappel:

    Firma Stauzebach
    Im Rudert 10
    35043 Marburg

    Tel.: 06421 43027
    Fax.:06421 481924
    E-Mail: info@auto-stauzebach.de

    Die Kosten für die Abschleppmaßnahme können direkt beim Abschleppunternehmen gezahlt werden. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Hinweise für Marburg: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Es entstehen Kosten für:

    1. Den Abschleppvorgang
    2. Die Verwaltungsgebühren
    3. Das Verwarngeld für das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug nach dem Tatbestandskatalog

    Es entstehen Kosten für:

    1. Den Abschleppvorgang
    2. Die Verwaltungsgebühren
    3. Das Verwarngeld für das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug nach dem Tatbestandskatalog

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Verbringung, Diebstahl, Fahrzeug, Versetzung, Motorrad, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Pkw, Auto, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Abschleppen, Busspur, Unfall, Kraftfahrzeug, Kfz, Transporter, Haltestelle, Halteverbot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)