Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda
Fahrzeuge die unmittelbar vor dem Wochenende abgeschleppt werden, werden auf den Parkplätzen Krötenburgstraße P 2 oder P 3 in Nidda abgestellt.
Fahrzeuge die unmittelbar vor dem Wochenende abgeschleppt werden, werden auf den Parkplätzen Krötenburgstraße P 2 oder P 3 in Nidda abgestellt.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.6 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bruns
Herr Eifert
Frau Gierhardt
Herr Gutermuth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06043 8006-231
Herr Lauer
Internet
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Entfernung von Fahrzeugen, Unfall, Transporter, Umsetzung, Abschleppen, Kraftfahrzeug, Busspur, Haltestelle, Falschparker, Halteverbot, Versetzung, Kfz, Auto, Kfz-Umsetzung, Fahrzeug, Pkw, Verbringung, Diebstahl, Motorrad