Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales
Adresse
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hard
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Telefon Festnetz: 06123 792-211
Herr Hartmann
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Telefon Festnetz: 06123 792-211
Frau Kujawa
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Telefon Festnetz: 06123 792-211
Herr Billat
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Telefon Festnetz: 06123 792-211
Internet
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Fahrzeug, Kfz-Umsetzung, Pkw, Falschparker, Busspur, Transporter, Umsetzung, Diebstahl, Auto, Verbringung, Kfz, Halteverbot, Abschleppen, Kraftfahrzeug, Versetzung, Entfernung von Fahrzeugen, Motorrad, Unfall, Haltestelle