Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (Fachdienst I/4)
Adresse
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Andreas Brühl
Hausanschrift
Zum Hammergrund 9
65527 NiedernhausenE-Mail: andreas.bruehl@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-191
Herr Ralf Rebmann
Hausanschrift
Zum Hammergrund 9
65527 NiedernhausenE-Mail: ralf.rebmann@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-194
Internet
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Auto, Transporter, Unfall, Abschleppen, Busspur, Entfernung von Fahrzeugen, Falschparker, Haltestelle, Halteverbot, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Verbringung, Versetzung, Kfz, Fahrzeug, Diebstahl, Kraftfahrzeug, Motorrad, Pkw