Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (Fachdienst II/1)
Adresse
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Andreas Brühl
Herr Thomas Piecha
Herr Ralf Rebmann
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Verbringung, Diebstahl, Fahrzeug, Versetzung, Motorrad, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Pkw, Auto, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Abschleppen, Busspur, Unfall, Kraftfahrzeug, Kfz, Transporter, Haltestelle, Halteverbot