Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Verbringung, Diebstahl, Fahrzeug, Versetzung, Motorrad, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Pkw, Auto, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Abschleppen, Busspur, Unfall, Kraftfahrzeug, Kfz, Transporter, Haltestelle, Halteverbot