Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.2 - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Herr Norman Mair
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Telefon Festnetz: 06171 700092
E-Mail: norman.mair@stadt-steinbach.de
Fax: 06171 70009092
Frau Serpil Ceylan
Hausanschrift
E-Mail: serpil.ceylan@stadt-steinbach.de
Fax: 06171 70009092
Telefon Festnetz: 06171 700092
Herr Florian Reuß (Ordnungsamt / Stadtpolizei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06171 700092
E-Mail: florian.reuss@stadt-steinbach.de
Fax: 06171 70009092
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Verbringung, Diebstahl, Fahrzeug, Versetzung, Motorrad, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Pkw, Auto, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Abschleppen, Busspur, Unfall, Kraftfahrzeug, Kfz, Transporter, Haltestelle, Halteverbot