Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefax: 06252 13-1286
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
Kontaktperson
Frau Natalia Nowak
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Fax: 06252 13-1286
Telefon Festnetz: 06252 13-1330
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
Stadt Heppenheim - Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, ÖPNV
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06252 13-1208
Telefon: 06252 13-1218
Telefon: 06252 13-1330
Telefax: 06252 13-1286
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Falschparker, Auto, Diebstahl, Unfall, Halteverbot, Transporter, Fahrzeug, Busspur, Umsetzung, Pkw, Verbringung, Kfz, Kraftfahrzeug, Haltestelle, Motorrad, Kfz-Umsetzung, Entfernung von Fahrzeugen, Versetzung, Abschleppen