Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Städtische Verkehrspolizei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Verkehrssicherheitstelefon können Sie zu folgenden Zeiten erreichen:
Sa 10:00 - 18:00 Uhr
Mo - Fr 07:00 - 22:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-36360
Internet
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Sie können die Städtische Verkehrspolizei kontaktieren, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen möchten oder wenn Ihr eigenes Kraftfahrzeug abgeschleppt wurde.
Sie wurden abgeschleppt?
Rufen Sie bei einem Frankfurter Polizeirevier an, um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Dort erhalten Sie auch den Kontakt des Abschleppunternehmens.
Alternativ können Sie sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und
samstags von 9.30 bis 18 Uhr
unter der Rufnummer 069/212-36360 für Sie da.
Beim Abschleppunternehmen erhalten Sie das Fahrzeug gegen Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung sowie die Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält die Verwaltungsgebühren; das beauftragte Abschleppunternehmen die Abschleppgebühren.
Neben den Abschleppkosten erhalten Sie von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot (meistens innerhalb von 2 Wochen).
Sie können die Städtische Verkehrspolizei kontaktieren, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen möchten oder wenn Ihr eigenes Kraftfahrzeug abgeschleppt wurde.
Sie wurden abgeschleppt?
Rufen Sie bei einem Frankfurter Polizeirevier an, um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Dort erhalten Sie auch den Kontakt des Abschleppunternehmens.
Alternativ können Sie sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und
samstags von 9.30 bis 18 Uhr
unter der Rufnummer 069/212-36360 für Sie da.
Beim Abschleppunternehmen erhalten Sie das Fahrzeug gegen Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung sowie die Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält die Verwaltungsgebühren; das beauftragte Abschleppunternehmen die Abschleppgebühren.
Neben den Abschleppkosten erhalten Sie von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot (meistens innerhalb von 2 Wochen).
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Zuzüglich Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: Abgabe ab 84.0 EUR bis 182.0 EUR
Zuzüglich Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: Abgabe ab 84.00 EUR bis 182.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Welche Gebühren fallen an? *
- Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens
Verwaltungsgebühren des Straßenverkehrsamtes (zugelassene Fahrzeuge 84 Euro; nicht zugelassene Fahrzeuge 182 Euro)
Welche Gebühren fallen an? *
- Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens
Verwaltungsgebühren des Straßenverkehrsamtes (zugelassene Fahrzeuge 84 Euro; nicht zugelassene Fahrzeuge 182 Euro)
Unterstützende Institutionen
Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
- beauftragtes Abschleppunternehmen
- örtliches Polizeirevier
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Verbringung, Diebstahl, Fahrzeug, Versetzung, Motorrad, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Pkw, Auto, Kfz-Umsetzung, Umsetzung, Abschleppen, Busspur, Unfall, Kraftfahrzeug, Kfz, Transporter, Haltestelle, Halteverbot