Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Herleshausen - Steuer- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 15

    37293 Herleshausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Zufahrt hinter der Sparkasse
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Dienstag geschlossen
    • Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Frauchen, Haustier, Herrchen, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English