Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Vorzimmer der Bürgermeisterin, Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Cornberg, Marktplatz
Linien:- Bus: Linie NVV, Linie 250
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
MO: 08:00 - 12:00
DI: 08:00 - 12:00
MI: 08:00 - 12:00
FR: 08:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Barthel
Postanschrift
Am Markt 8
36219 Cornberg
E-Mail: vorzimmer@cornberg.de
Telefon Festnetz: 05650 969715
Fax: 05650 969716
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Hundehaltung, Haustier, Herrchen, Frauchen