Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Finanz- und Steuerverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung:
Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo. Di. Do. 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Sa.* 10.00 bis 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Kontakt
Telefon: 06659 979-27
E-Mail: finanzabteilung@eichenzell.de
Kontaktperson
Herr Simon Herr (Kämmerer)
Telefon Festnetz: 06659 979-27
E-Mail: finanzabteilung@eichenzell.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Stichwörter
Abfall, Abfallgebühren, Automatensteuer, Finanzen, Hundesteuer, Kämmerei, Steuern
Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Herrchen, Hundehaltung, Haustier, Frauchen