Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 02.4 - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
Postfach
63667 Nidda
Kontakt
Telefon: 06043 8006-154
E-Mail: m.appel@nidda.de
Kontaktperson
Herr Markus Appel
Frau Jennifer Jäger
Frau Jasmin Russino
Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Herrchen, Haustier, Hundehaltung, Frauchen