Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachdienst Steuern und Abgaben
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
Postfach
61130 Nidderau
Kontakt
Telefon: 06187 299-0
Telefax: 06187 299-101
E-Mail: info@nidderau.de
Internet
Stadt Nidderau - Fachbereich Finanzen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Telefon: 06187 299-0
Telefax: 06187 299-101
E-Mail: info@nidderau.de
Kontaktperson
Manuela Koch
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-145
E-Mail: manuela.koch@nidderau.de
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Nidderau: Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Nähere Informationen können Sie der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Nidderau entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung