Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 2.1 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 23
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06171 700020
E-Mail: finanzwesen@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Frau Melanie Plewka
Hausanschrift
E-Mail: melanie.plewka@stadt-steinbach.de
Fax: 06171 70009024
Telefon Festnetz: 06171 700024
Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Hundehaltung, Herrchen