Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst II.1, Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Di.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mi.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Do.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 942931-202
Telefon: 06142 942931-208
Telefax: 06142 926-460
E-Mail: m.krauss@raunheim.de
E-Mail: t.lang@raunheim.de
Internet
Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Herrchen, Haustier, Hundehaltung, Frauchen