Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6691 207-0
E-Mail: standesamt@schwalmstadt.de
Kontaktperson
Herr Dirk Herter
Hausanschrift
E-Mail: t.hellwig@schwalmstadt.de
Telefon Festnetz: +49 6691 207-231
Fax: +49 6691 207-44231
Frau Carmen Zulauf
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Grabmal verändern, Bildhauer