Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Edermünde - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ilona Petrich (Mitarbeiterin)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-38
E-Mail: petrich@gemeinde.edermuende.de
Frau Rita Wernecke (Mitarbeiterin)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-23
E-Mail: wernecke@gemeinde.edermuende.de
Fax: 05665 7909-80
Frau Olga Marte (Mitarbeiterin)
Internet
Stichwörter
Bestattungswesen, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Steinmetz