Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern