Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
    99101008001000

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 3 - Bauen,Umwelt und Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Team 3.1 - Tiefbau, Planen, Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

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    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

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    Technisch geändert am 02.12.2025

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    Gemeinde Greifenstein

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    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

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    Ist rollstuhlgerecht

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    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
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    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Steinmetz, Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Grabmal verändern, Bildhauer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019