Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-0
E-Mail: info@idstein.de
Kontaktperson
Frau Martina Engelken
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 78-421
E-Mail: martina.engelken@idstein.de
Fax: +49 6126 78-840
Internet
Gemeinde Idstein - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktperson
Frau Martina Engelken
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 78-421
Fax: +49 6126 78-840
E-Mail: martina.engelken@idstein.de
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern