Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6691 207-0
E-Mail: standesamt@schwalmstadt.de
Kontaktperson
Herr Dirk Herter
Hausanschrift
E-Mail: t.hellwig@schwalmstadt.de
Telefon Festnetz: +49 6691 207-231
Fax: +49 6691 207-44231
Frau Carmen Zulauf
Internet
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, vergeben, Friedhof, Grabstelle