Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienst
NutzungsrechtVerlängerung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 4 - Bürgerdienste & Digitalisierung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerdienste@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Patrick Schmer
Frau Monika Döttger (Standesbeamtin)
Frau Birgit Utermöhlen (Standesbeamtin)
Frau Christine Hoffmann
Hausanschrift
E-Mail: wohnbau@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-99
E-Mail: bestattung@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-420
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, vergeben, Friedhof, Grabstelle