Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Bauamt
Adresse
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Hebel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06648 9500-36
E-Mail: alexander.hebel@grossenlueder.de
Fax: 06648 950095
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Grabstelle, vergeben, Friedhof