Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten der Friedhöfe
1. April bis 31. August: 07:00 - 20:00 Uhr
1. September bis zum 31. März: 07:00 Uhr - Anbruch der Dunkelheit
Kontakt
Telefon: 06142 505052
Telefon: 06142 505051
Telefon: 06142 505092
Telefax: 06142 505053
E-Mail: friedhof@ruesselsheim.de
Stichwörter
Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Friedhof, Grabnutzungsrecht, vergeben, Grabstelle