Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Personal-, Organisations- und Ratsangelegenheiten, Zentraler Service
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: hauptamt@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Monika Döttger
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: monika.doettger@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-122
Fax: +49 6623 933-129
Herr Patrick Schmer
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-129
E-Mail: patrick.schmer@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-120
Frau Birgit Utermöhlen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-121
Fax: +49 6623 933-129
E-Mail: birgit.utermoehlen@rotenburg.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht