Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht