Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Hinweise für Wetzlar: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbetriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtbetriebsamt:
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 12:00; 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 996801
Telefax: 06441 996804
E-Mail: stadtbetriebsamt@wetzlar.de
E-Mail: wildermuell@wetzlar.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht