Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
    99101001038000

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischoffen - FB 4.2 - Friedhofswesen

    Beschreibung

    Sachbearbeitung zur Zeit nur in Stellvertretung (Stand: 07/2024)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstraße 23
    35649 Bischoffen

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr

    Die Gemeindeverwaltung ist zu den genannten Öffnungszeiten erreichbar und ohne vorherige Terminvereinbarung besuchbar. Für individuelle Termine mit einem der Sachbearbeiter können selbstverständlich weiterhin auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06444 9231-0

    Fax: 06444 9231-49

    E-Mail: info@bischoffen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022
    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019