Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
    99101001038000

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.8 - Standesamt und Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    63667 Nidda

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8-12 Uhr Do: 14-18 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06043 8006-222

    Fax: 06043 8006-113

    E-Mail: standesamt@nidda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Friedhof, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019