Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Telefon: 06106 8296-0

    Telefax: 06106 8296-4990

    E-Mail: friedhof@stadtwerke-rodgau.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen ist zuständig für die Organisation des gesamten Beerdigungswesens und Durchführung der Bestattungen.

    Die Friedhofsabteilung ist Ansprechpartnerin für die Rodgauer Bürgerinnen und Bürger und hilft den Angehörigen und Hinterbliebenen bei einem Trauerfall, um die Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Die Friedhofsabteilung gibt allgemeine Informationen bei Fragen rund um Bestattungsarten, Grabauswahl und Grabpflege an die Hand. 

    Weiterhin beschäftigt sich die Abteilung mit der Infrastruktur der Friedhöfe, der Gestaltung und Weiterentwicklung, der Friedhofsrahmenpflege sowie der Instandhaltung der Friedhöfe und ist auch Ansprechpartnerin für alle Gewerbetreibende wie z. B. die Steinmetzbetriebe. 

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Verwaltung von Grabstätten
    • Durchführung von Bestattungen
    • Friedhofsrahmenpflege und Instandhaltung
    • Beratung und Bürgerkontakt
    • Friedhofsgebühren und Finanzen
    • Rechtliche (Friedhofssatzung) und organisatorische Aufgaben

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Friedhof, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019