Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Breuninger
Hausanschrift
Fax: 06106 8296-4990
Telefon Festnetz: 06106 8296-4604
E-Mail: friedhof@stadtwerke-rodgau.de
Herr Staudt
Hausanschrift
Fax: 06106 8296-4990
Telefon Festnetz: 06106 8296-4602
E-Mail: friedhof@stadtwerke-rodgau.de
Frau Totzke-Thurm
Hausanschrift
E-Mail: friedhof@stadtwerke-rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 8296-4608
Fax: 06106 8296-4990
Frau Wissel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06106 8296-4602
Fax: 06106 8296-4990
E-Mail: friedhof@stadtwerke-rodgau.de
Weitere Informationen
Die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen ist zuständig für die Organisation des gesamten Beerdigungswesens und Durchführung der Bestattungen.
Die Friedhofsabteilung ist Ansprechpartnerin für die Rodgauer Bürgerinnen und Bürger und hilft den Angehörigen und Hinterbliebenen bei einem Trauerfall, um die Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Die Friedhofsabteilung gibt allgemeine Informationen bei Fragen rund um Bestattungsarten, Grabauswahl und Grabpflege an die Hand.
Weiterhin beschäftigt sich die Abteilung mit der Infrastruktur der Friedhöfe, der Gestaltung und Weiterentwicklung, der Friedhofsrahmenpflege sowie der Instandhaltung der Friedhöfe und ist auch Ansprechpartnerin für alle Gewerbetreibende wie z. B. die Steinmetzbetriebe.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Verwaltung von Grabstätten
- Durchführung von Bestattungen
- Friedhofsrahmenpflege und Instandhaltung
- Beratung und Bürgerkontakt
- Friedhofsgebühren und Finanzen
- Rechtliche (Friedhofssatzung) und organisatorische Aufgaben
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Friedhof, Grabstelle