Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Bad Soden am Taunus - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Königsteiner Straße 73
Postfach
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in der Hunsrückstraße 11, 65812 Bad Soden am Taunus (Bauhofgelände), montags bis donnerstags von 08:30-12:00 Uhr sowie 14:00-16:00 Uhr und freitags von 08:30-12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Internet
Formulare
Friedhofsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus
Friedhopfsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus
Stichwörter
Bestattungswesen, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen, Sterbefall
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht