Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Jossgrund - Friedhofsverwaltung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Hofmann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06059 9026-152
E-Mail: doris.hofmann@jossgrund.de
Fax: 06059 9026-127
Herr Florian Hölzer
Besucheranschrift
Fax: 06059 9026-127
Telefon Festnetz: 06059 9026-151
E-Mail: florian.hoelzer@jossgrund.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht