Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Messel - Bauen, Planen, Umwelt, Friedhof (FB 3)
Adresse
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr Termine nach Vereinbarung. Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr offene Sprechstunde Unsere Bücherei hat ab 29. November 2022 wieder für Sie geöffnet. Die Öffnungszeiten sind: dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr mittwochs von 10:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@messel.de
Telefon Festnetz: 06159 715716
Telefon Festnetz: 06159 715722
Telefon Festnetz: 06159 715723
Kontaktperson
Frau Tanja Schleinkofer
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht, Friedhof