Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie dies an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person als Ersatznutzungsberechtigte:r eingetragen werden soll. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welche Personen in der vorhandenen Grabstätte beigesetzt werden dürfen.
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie dies an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person als Ersatznutzungsberechtigte:r eingetragen werden soll. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welche Personen in der vorhandenen Grabstätte beigesetzt werden dürfen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main
Friedhofsangelegenheiten
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 /212 – 33988
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main
Friedhofsangelegenheiten
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 /212 - 33988
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Grünflächenamt - Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-33988(Grabstätte Nutzungsrechte übertragen)
Telefon: +49 69 212-36480(Grabstätte Nutzungsrechte beantragen)
Telefon: +49 69 212-36293(Grabmal)
Telefon: +49 69 212-32472(Bestattung beantragen)
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
E-Mail: team-grabmal@stadt-frankfurt.de
Internet
Formulare
Benennung einer/eines Ersatznutzungsberechtigten
Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechtes
Bestattungsgenehmigung
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Friedhofsordnung Stadt Frankfurt am Main
Friedhofsordnung Stadt Frankfurt am Main
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Der Antrag ist einzureichen. Nach Zahlung der fälligen Gebühr wird die Graburkunde ausgestellt.
Der Antrag ist einzureichen. Nach Zahlung der fälligen Gebühr wird die Graburkunde ausgestellt.
Fristen
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Zahlungsfrist
Zahlungsfrist
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Hinweise für Frankfurt am Main: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht