Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung
    99077024017000

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann? 

    • Bis 30.11. des laufenden Jahres, spätestens bis 15.01. des Folgejahres schriftlich oder vor Ort zu den Öffnungszeiten

    Wie?

    • mit dem Betreff „Kulturförderung“ per E-Mail senden an kultur@rodgau.de
    • per Post senden an Magistrat der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, 63110 Rodgau z.H. Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt, Herr Reichenbach
    • Vor Ort
      • ADRESSE: Schwesternstr. 10, 63110 Rodgau 

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Name, Anschrift und Bankverbindung der Kulturellen Vereinigung / des Antragstellers/der Antragstellerin,
    • eine Auflistung der zur Förderung beantragten Kosten,
    • die entsprechenden Nachweise über die entstandenen Kosten,
    • bei Projektzuschüssen außerdem eine Beschreibung des Projektes
    • die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift des Vertretungsberechtigten/der Vertretungsberechtigten.

    Kosten?

    • kostenlos

    Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ehrenamt und Wirtschaftsförderung - Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-1060

    Fax: 06074 8180-1070

    E-Mail: ehrenamt@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Rodgau - Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Schwesternstraße 10

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur, Sport und Ehrenamt kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um Kultur, Kunst, Musik, Sport, Vereinswesen, Ehrenamt, Heimat, Städtepartnerschaften und Events.

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Kulturangelegenheiten, Theater- und Kleinkunstaufführungen und andere städtische Kultur-Events (Ostermarkt, Waldfriedhofkonzerte, Sonderveranstaltungen), Kulturförderung, Kulturpreis, Ticketverkauf auch für externe Veranstaltungen (CTS eventim)
    • Kunst-Angelegenheiten, Kunstausstellungen (RodgauART, JugendART, Rodgau-Galerie), Kunst- und Kulturwerke im öffentlichen Raum
    • Vereinsangelegenheiten, Vereins-Förderungen und -Zuschüsse, Vereinsdatenbank, Ehrungen, Vereinsgala, Ehrenamtsangelegenheiten, Ehrenamtsbörse
    • Sport-Angelegenheiten (ausgenommen Vergabe städtische Sportstätten)
    • Heimat- und Brauchtumspflege, Angelegenheiten zu Museen, Fastnacht und Hessentag
    • Städtepartnerschaften, Partnerschaftsvereine, Europa

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beihilfe, Gemeinde, Verein, Zuwendungen, Förderung, Kultur, Gemeinschaft, Auszahlung, Unterstützung, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019