Kommunale Kulturförderung beantragen
Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Bis 30.11. des laufenden Jahres, spätestens bis 15.01. des Folgejahres schriftlich oder vor Ort zu den Öffnungszeiten
Wie?
- mit dem Betreff „Kulturförderung“ per E-Mail senden an kultur@rodgau.de
- per Post senden an Magistrat der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, 63110 Rodgau z.H. Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt, Herr Reichenbach
- Vor Ort
- ADRESSE: Schwesternstr. 10, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Name, Anschrift und Bankverbindung der Kulturellen Vereinigung / des Antragstellers/der Antragstellerin,
- eine Auflistung der zur Förderung beantragten Kosten,
- die entsprechenden Nachweise über die entstandenen Kosten,
- bei Projektzuschüssen außerdem eine Beschreibung des Projektes
- die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift des Vertretungsberechtigten/der Vertretungsberechtigten.
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:
- Bibliotheken
- Bildende Kunst, Darstellende Kunst
- Film und Medien
- Gedenkstätten
- Heimatpflege
- Sprach und Kulturarbeit
- Internationale Kulturarbeit
- Literatur
- Museen und Ausstellungen
- Musik sowie Soziokultur
- etc.
Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Ehrenamt und Wirtschaftsförderung - Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Krolikowski
Hausanschrift
E-Mail: d.krolikowski@kreis-offenbach.de
Fax: 06074 8180-1070
Telefon Festnetz: 06074 8180-1063
Herr Subtil (Fachdienstleitung & Bereichsleitung Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur)
Hausanschrift
E-Mail: m.subtil@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1060
Fax: 06074 8180-1070
Frau Eyrich
Herr Dietrich
Stadt Rodgau - Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: kultur@rodgau.de
Kontaktperson
Herr Reichenbach
Weitere Informationen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur, Sport und Ehrenamt kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um Kultur, Kunst, Musik, Sport, Vereinswesen, Ehrenamt, Heimat, Städtepartnerschaften und Events.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Kulturangelegenheiten, Theater- und Kleinkunstaufführungen und andere städtische Kultur-Events (Ostermarkt, Waldfriedhofkonzerte, Sonderveranstaltungen), Kulturförderung, Kulturpreis, Ticketverkauf auch für externe Veranstaltungen (CTS eventim)
- Kunst-Angelegenheiten, Kunstausstellungen (RodgauART, JugendART, Rodgau-Galerie), Kunst- und Kulturwerke im öffentlichen Raum
- Vereinsangelegenheiten, Vereins-Förderungen und -Zuschüsse, Vereinsdatenbank, Ehrungen, Vereinsgala, Ehrenamtsangelegenheiten, Ehrenamtsbörse
- Sport-Angelegenheiten (ausgenommen Vergabe städtische Sportstätten)
- Heimat- und Brauchtumspflege, Angelegenheiten zu Museen, Fastnacht und Hessentag
- Städtepartnerschaften, Partnerschaftsvereine, Europa
erforderliche Unterlagen
Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:
- Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie:
- die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
- das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
- Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben
Verfahrensablauf
- In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Beihilfe, Gemeinde, Verein, Zuwendungen, Förderung, Kultur, Gemeinschaft, Auszahlung, Unterstützung, Kommune