Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Kommunale Kulturförderung beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ehrenamt und Wirtschaftsförderung - Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Fachbereich Kultur

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    (Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kommune, Gemeinde, Zuwendungen, Förderung, Kultur, Unterstützung, Beihilfe, Auszahlung, Verein, Gemeinschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de