Kommunale Kulturförderung beantragen
Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:
- Bibliotheken
- Bildende Kunst, Darstellende Kunst
- Film und Medien
- Gedenkstätten
- Heimatpflege
- Sprach und Kulturarbeit
- Internationale Kulturarbeit
- Literatur
- Museen und Ausstellungen
- Musik sowie Soziokultur
- etc.
Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Neu-Isenburg: Kommunale Kulturförderung beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Ehrenamt und Wirtschaftsförderung - Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Krolikowski
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1063
E-Mail: d.krolikowski@kreis-offenbach.de
Fax: 06074 8180-1070
Herr Subtil (Bereichsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1060
Fax: 06074 8180-1070
E-Mail: m.subtil@kreis-offenbach.de
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Fachbereich Kultur
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
(Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:
- Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie:
- die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
- das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
- Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben
Verfahrensablauf
- In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Zuwendungen, Förderung, Gemeinschaft, Gemeinde, Beihilfe, Verein, Kultur, Kommune, Unterstützung, Auszahlung