Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung
    99077024017000

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Steuerung - Kultur, Sport und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4
    64521 Groß-Gerau

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-444(Kultur Leiter Kulturbüro Jochen Melchior)

    Telefon Festnetz: 06152 989-465(Kultur Sachbearbeiterin Elke Landau)

    Telefon Festnetz: 06152 989-557(Kultur Sachbearbeiter Timo Jährling)

    Telefon Festnetz: 06152 989-421(Kultur Sachbearbeiter Karl-Heinz Reeg)

    Telefon Festnetz: 06152 989-125(Sport Tim Gierlich)

    Telefon Festnetz: 06152 989-794(Ehrenamt Ehrenamtsbeauftragte Melanie Götz)

    Fax: 06152 989-675

    E-Mail: kulturbuero@kreisgg.de(Kultur)

    E-Mail: sportfoerderung@kreisgg.de(Sport)

    E-Mail: ehrenamt@kreisgg.de(Ehrenamt)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Förderung, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Verein, Auszahlung, Kommune, Kultur, Zuwendungen, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019