Kommunale Kulturförderung beantragen
Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:
- Bibliotheken
- Bildende Kunst, Darstellende Kunst
- Film und Medien
- Gedenkstätten
- Heimatpflege
- Sprach und Kulturarbeit
- Internationale Kulturarbeit
- Literatur
- Museen und Ausstellungen
- Musik sowie Soziokultur
- etc.
Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Steuerung - Kultur, Sport und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Telefon Festnetz: 06152 989-444(Kultur Leiter Kulturbüro Jochen Melchior)
Telefon Festnetz: 06152 989-465(Kultur Sachbearbeiterin Elke Landau)
Telefon Festnetz: 06152 989-557(Kultur Sachbearbeiter Timo Jährling)
Telefon Festnetz: 06152 989-421(Kultur Sachbearbeiter Karl-Heinz Reeg)
Telefon Festnetz: 06152 989-125(Sport Tim Gierlich)
Telefon Festnetz: 06152 989-794(Ehrenamt Ehrenamtsbeauftragte Melanie Götz)
Fax: 06152 989-675
E-Mail: kulturbuero@kreisgg.de(Kultur)
E-Mail: sportfoerderung@kreisgg.de(Sport)
E-Mail: ehrenamt@kreisgg.de(Ehrenamt)
Internet
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie:
- die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
- das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
- Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben
Verfahrensablauf
- In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Förderung, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Verein, Auszahlung, Kommune, Kultur, Zuwendungen, Unterstützung