Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Aarbergen - Bürgerdienste, Soziales, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
Postfach
65326 Aarbergen
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06120 270
Telefax: 06120 2744
Kontaktperson
Herr Lars Kremer
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
E-Mail: lars.kremer@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 2731
Frau Daniela Dambeck
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
Telefon Festnetz: 06120 2739
E-Mail: daniela.dambeck@aarbergen.de
Frau Manuela Schrader
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
E-Mail: manuela.schrader@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 2736
erforderliche Unterlagen
Es gibt keine erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Bescheinigung, Todesfall, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallurkunde, Sterbefallanzeige