Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung
    99101016012000

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53
    63263 Neu-Isenburg

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Vorsprachen sind aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 06102 241-834

    E-Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt worden sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Todesfall, Sterbefallanzeige, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019