Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung
    99101016012000

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Online-Dienst

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    ID: L100001_430466041

    Beschreibung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Nassauer Hof 1-3

    65795 Hattersheim am Main

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06190 970159

    Fax: 06190 970155

    E-Mail: standesamt@hattersheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • Girocard
    • Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.), Überweisung

    Stichwörter

    Eheschließung, Geburtsurkunden, Heirat, Heiraten, Standesamt, Sterbefall Urkunde, Sterbefallsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es gibt keine erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt worden sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sterbefallanzeige, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallbeurkundung, Todesfall, Sterbefall, Bescheinigung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019