Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Sprechstunden im Bürgerservice
    Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo.                8:00 Uhr – 12:00 Uhr       offene Sprechzeit
    Mo.              13:30 Uhr – 15:30 Uhr       offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr       Terminsprechzeit
    Do               14.00 Uhr – 17.30 Uhr       Terminsprechzeit

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses.
    • Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
    • Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
    • Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    • Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.

    Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Ehe, Geburt, Auszug, Personenstandsregister, Personenstand, Registerauszug, Tod, mehrsprachig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English