• Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Pflegeversicherungsbeitrag Erhebung

Pflegeversicherungsbeitrag

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.

Beschreibung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 41.400 Euro.

Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch erstellt am 28.06.2022

Technisch geändert am 30.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.

Fristen

keine

Kosten

Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.05.2021

Version

Technisch erstellt am 04.05.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beitrag zur Pflegeversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, Beiträge und Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung, Pflegeversicherung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019