• Nidda (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssachverständige

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Waffen oder Munition diese besitzen oder erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis hierfür.

Beschreibung

Wenn Sie Waffen oder Munition für eine Tätigkeit als Sachverständige oder Sachverständiger benötigen, brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Als Gründe sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.

Hinweise für Wetteraukreis: Waffenrecht allgemein

Waffenrecht allgemein

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

Waffenrecht allgemein

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Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Wetteraukreis - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Adresse

Postanschrift

Postfach 11 40

63652 Büdingen

Hausanschrift

Berliner Straße 31

63654 Büdingen

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag           07:30 – 12:30 Uhr

Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr

Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr

Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

Nachmittags ausschließlich mit Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon: 06042 989-1609

Telefax: 06042 989-492550

E-Mail: Waffen-Jagd@wetteraukreis.de

E-Mail: gewerberecht@wetteraukreis.de

Internet

Stichwörter

Gewerbebehörde für Makler und Bewacher, Sprengstoffbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde

Version

Technisch geändert am 13.02.2024

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses, zum Beispiel zukünftige Aufträge für die Sachverständigentätigkeit mit Schusswaffen (bei wissenschaftlicher Tätigkeit zum Beispiel auch Veröffentlichungen zum Nachweis Ihres Fachwissens)
  • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie benötigen Schusswaffen oder Munition für eine Tätigkeit als Sachverständige oder Sachverständiger.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderlichen Unterlagen nachreichen.
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG).
  • Die waffenbehördliche Entscheidung wird getroffen.

Fristen

Gültigkeitsdauer der Erlaubnis: in der Regel unbefristet
Anzeige Erwerb: innerhalb von 2 Wochen, sofern Waffe nicht höchstens 3 Monate besessen wird
Anzeige Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 09.08.2022

Version

Technisch erstellt am 04.05.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffensachverständige, Waffenbesitzkarte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019