Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
    99085001012007

    Zweiten Reisepass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

    • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
    • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

    • allgemeiner Wunsch
    • häufige Auslandsreisen
    • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

    Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

    Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Die Bestellung von Expresspässen erfolgt in Frankfurt am Main bis um 10:00 Uhr. Nur so kann eine rechtzeitige Übermittlung der Anträge an die Bundesdruckerei gewährleistet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Zweitpasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. das Bürgeramt Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Zentrales Bürgeramt, Bürgerämter Höchst, Nordwest, Dornbusch, Sachsenhausen, Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)

    E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)

    E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Zentrales Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Erlenbach 42

    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Di 8:00 - 13:00 Uhr

    Do 12:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Nieder-Eschbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Deuil-La-Barre-Straße 26

    60437 Frankfurt am Main

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    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

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    Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    Bürgeramt Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstraße 14

    65929 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

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    Mi  7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

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    Bürgeramt Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Nidaforum 5

    60439 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

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    Bürgeramt Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 248

    60320 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di  07:30 - 13:00 Uhr  (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
     

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Fechenheim 89

    60386 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    nur mit Termin:

    Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr 

    Di  08:00 - 13:00 Uhr 

    Mi 08:30 - 13:00 Uhr 

    Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00

    Fr 08:00 - 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rittergasse 103

    60594 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Harheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schnell-Straße 52

    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Mo 12:00 - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 - 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

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    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Kalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalbacher Hauptstraße 36

    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Di 8:00 - 13:00 Uhr

    Do 12:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 30

    60388 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi  07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
      • Buchungsbestätigungen
      • Flugtickets
    • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
      • das eigene Ausweisdokument, also
        • Personalausweis
        • Reisepass oder
        • vorläufige Versionen
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
      • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (zweiter Reisepass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger zweiter Reisepass)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.)

    Kosten

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren: Gebühr 32,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022

    Technisch geändert am 08.12.2025

    Stichwörter

    Einreise verweigert, Reisepaß, zweiter Pass, Zweitpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019