Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
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    Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

    Hinweise für Schauenburg: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Beratung und Beurkundung von Namensänderungen beim Standesamt

    Beschreibung

    Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:

    •  Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
    •  Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      •  Ihren Geburtsnamen oder
      •  den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.

    Hinweise für Schauenburg: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Beratung und Beurkundung von Namensänderungen beim Standesamt

    ·        Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens.

    ·        Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen während bestehender Ehe.

    ·        Ablegung eines hinzugefügten oder vorangestellten Namens zum Ehenamen während bestehender Ehe.

    ·        Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe (durch Tod eines Ehepartners oder durch Scheidung).

    ·        Namensänderung für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

    ·        Namenserteilung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern.

    ·        Namensänderung eines Kindes bei nachträglicher Begründung eines Ehenamens der Eltern.

    ·        Namenserteilung für ein Kind nach erneuter Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils.

    Bearbeitung hinsichtlich Vor- und Familiennamenserklärungen nach § 94 BVFG



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar bzw. an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

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    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 4992-115

    Fax:

    E-Mail: standesamt@stadt-baunatal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Standesamt, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Standesamt Baunatal-Schauenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Schauenburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Für einen Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 4992-192

    Fax: 0561 4992-165

    E-Mail: standesamt@stadt-baunatal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bei Auswahl unserer Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk. Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
      •  rechtskräftiges Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      •  beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
      •  beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

    Hinweise für Schauenburg: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Anträge nach dem Namensrechtsgesetz gem. § 94 BVFG werden vom Standesamt entgegengenommen und bearbeitet (nur für Spätaussiedler).
    Individuelle Beratung erteilt das Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Schauenburg: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Rechtliche Grundlagen
    § 1355 BGB, §§ 1616, 1617 a, b, c; 1618 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens.

    Das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 Euro, wenn Sie gegenüber dem Standesamt abgegeben wird und die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Scheidung, Geburtsnamen, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019