Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
- Die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Die rechtskräftige Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
2. Anschließend vor Ort
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
- Die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Die rechtskräftige Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- 23,50 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Beschreibung
Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar bzw. an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@rodgau.de
Kontaktperson
Herr Berger
Frau Frank
Frau Mahr
Herr Platz
Weitere Informationen
Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Standesamtliche Beurkundungen
- Antragstellung Einbürgerung
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens.
Das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 Euro, wenn Sie gegenüber dem Standesamt abgegeben wird und die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Scheidung, Geburtsnamen, Ehenamen