Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
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    Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    Wie?

    1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post


      • Die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Die rechtskräftige Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft

    2. Anschließend vor Ort


      • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)


      • Vor Ort im Original vorzulegen
        • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
        • Die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
        • Die rechtskräftige Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft

    Kosten?

    • 23,50 €

    Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:

    •  Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
    •  Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      •  Ihren Geburtsnamen oder
      •  den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar bzw. an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Standesamtliche Beurkundungen
    • Antragstellung Einbürgerung
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
      •  rechtskräftiges Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      •  beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
      •  beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens.

    Das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 Euro, wenn Sie gegenüber dem Standesamt abgegeben wird und die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Scheidung, Geburtsnamen, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019