Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
Beschreibung
Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte.
Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte.
Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt
Hinweise für Frankfurt am Main: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73502 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73502 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar bzw. an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis:
Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens.
Das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 Euro, wenn Sie gegenüber dem Standesamt abgegeben wird und die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Weitere Informationen zu den Trausälen finden Sie unter Namensänderung personenstandsrechtlich | Stadt Frankfurt am Main.
Weitere Informationen zu den Trausälen finden Sie unter Namensänderung personenstandsrechtlich | Stadt Frankfurt am Main.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Geburtsnamen, Ehenamen, Scheidung