Freiwilliges soziales Jahr Förderung
Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Beschreibung
Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
zuständige Stelle
Wenn Sie ein FSJ in Hessen ableisten möchten, finden Sie alle Adressen der in Hessen aktiven Organisationen, die ein FSJ anbieten (sogenannte FSJ-Träger) auf www.fsj-hessen.de in der Rubrik "FSJ-Stelle finden".
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5168
erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
- der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
- Sie haben die Schulpflicht erfüllt (in Hessen endet die Schulpflicht nach der 9. Klasse)
- Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Das FSJ ist im gesetzlich im Jugendfreiwilliegndienstegesetz (JFDG) geregelt. Das JFDG ist ein Bundesgesetz und somit gelten die hier festgeschriebenen Regelungen bundesweit.
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden
Verfahrensablauf
Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.
- Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
- Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
- Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
Fristen
Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. Deshalb ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit verschiedenen FSJ-Trägern in Verbindung zu setzen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland stellen Teilbereiche des FSJ dar.
Unterstützende Institutionen
Für Fragen zum FSJ stehen Ihnen die in Hessen arbeitenden FSJ-Träger zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 01.06.2022
Stichwörter
Jugendfreiwilligendienst, BFD, FSJ, BAFzA, Ehrenamt, ehrenamtlich, Bildungsdienst, Freiwilliges Jahr Kultur, Gemeinnützigkeit, Freiwilliges Ökologisches Jahr, gemeinnützig, Freiwilliges Soziales Jahr, FÖJ, Gemeinnützig, Gemeinwohl, FSJ Kultur, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligenarbeit