Vertragszahnarzt Zulassung
    99018003007000

    Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt beantragen

    Mit einer Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt können Sie über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen die Leistungen für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abrechnen.

    Beschreibung

    Die Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt stellt die Regelform der Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung dar. Sie setzt die Tätigkeit in einer eigenen Praxis voraus. Sie kann auch in einer Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ausgeübt werden. In diesem Fall braucht das MVZ selbst eine Zulassung.  

    Durch die Zulassung werden Sie als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt Mitglied Ihrer regional zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Hessen. Über diese rechnen Sie alle vertragszahnärztlichen Leistungen der Kassenpatientinnen und Kassenpatienten ab.

    Als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt müssen Sie am Vertragszahnarztsitz Ihre Sprechstunde halten.

    Vertragszahnärztliche Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Vertragsarztsitzes sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, das Gesetz räumt die Möglichkeit durch Genehmigung ein.

    Möchten Sie Ihren Vertragsarztsitz verlegen oder eine Zweigpraxis eröffnen, müssen Sie beim Zulassungsausschuss der KZV Hessen einen Antrag stellen. Dies gilt auch für die Beschäftigung einer angestellten Zahnärztin beziehungsweise eines angestellten Zahnarztes.

    Wenn Sie sich mit anderen Zahnärztinnen oder Zahnärzten zu einer Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis zusammenschließen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen möchten, müssen Sie ebenso beim Zulassungsausschuss der KZV Hessen einen Antrag stellen.

    Gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses können Sie Widerspruch erheben.

    Zuständigkeit

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen - Geschäftsstelle Zulassungsausschuss

    Ansprechpartner

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lyoner Straße 21
    60528 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo. 9:00-12:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr

    Di. 9:00-12:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr

    Mi. 9:00-12:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr

    Do. 9:00-12:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr

    Fr. 9:00-12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 6607-0

    Fax: 069 6607-374

    E-Mail: niederlassung@kzvh.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung erhalten Sie, wenn Sie

    • im Zahnarztregister eingetragen sind (nach Approbation und Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit möglich),
    • durch keine Beschäftigungsverhältnisse oder andere nicht ehrenamtliche Tätigkeiten an der erforderlichen Versorgung der Versicherten gehindert sind,
    • nur zahnärztliche Tätigkeiten ausüben, die mit der Tätigkeit der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte vereinbar sind und
    • keine gesundheitlichen oder sonstigen in Ihrer Person liegenden schwerwiegenden Mängel haben (vor allem dürfen Sie in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung nicht rauschgift- oder alkoholabhängig gewesen sein).

    Hinweis: Auch, wenn Hinderungsgründe im Sinne des zweiten oder dritten Aufzählungspunkts bestehen, können Sie als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt unter der Bedingung zugelassen werden, dass spätestens drei Monate, nachdem die Zulassung unanfechtbar geworden ist, der Hinderungsgrund beseitigt ist. Tätigkeiten in zugelassenen Krankenanstalten, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind mit einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit vereinbar.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Zulassung schriftlich bei dem Zulassungsausschuss beantragen. Der Zulassungsausschuss ist bei der KZV Hessen angesiedelt und tagt alle drei Monate. Hierzu müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der KZV Hessen einreichen und die Antragsgebühr entrichten.

    Wenn Sie noch nicht im Zahnarztregister registriert sind, füllen Sie zunächst den Antrag auf Eintragung im Zahnarztregister aus und legen die laut Antrag auf Eintragung im Zahnarztregister erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form bei. 

    Der Antrag muss unter anderem enthalten, für welchen Praxisstandort und gegebenenfalls für welches Fachgebiet Sie die Zulassung beantragen. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und überweisen Sie die Antragsgebühr. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist dem Antrag beizufügen. Nach erteilter Zulassung wird noch eine Verwaltungsgebühr fällig.

    Der Zulassungsausschuss der KZV Hessen beschließt über den Antrag. In dem Beschluss wird festgehalten, bis wann Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen müssen. Der Zeitpunkt kann auf Antrag verschoben werden, wenn wichtige Gründe vorliegen.

    Der Beschluss wird Ihnen zugestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2022
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Zahnarzt, Krankenkasse, Zahnärztin, Medizinisches Versorgungszentrum, Vertragszahnärztin, Vertragszahnarzt, Angestellte Zahnärztin, Angestellter Zahnarzt, Berufsausübungsgemeinschaft, BAG, MVZ, Kassenzahnärztliche Vereinigung, KZV, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, KZV Hessen, KZVH, Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019