Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Familienangehörigen zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz des Familienangehörigen zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Abdulhaqov
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DIZ - GASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1377
E-Mail: s.abdulhaqov@kreis-offenbach.de
Frau Akcadag
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben BENI - CAU
Hausanschrift
E-Mail: s.akcadag@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1372
Frau Behse
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben VASI - Z
Hausanschrift
E-Mail: l.behse@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1364
Frau Erden
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben MEK - NOOM
Hausanschrift
E-Mail: s.erden@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1373
Frau Fliedner
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KARB - KUO
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Frau Geidel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben ALQ - BENH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1361
E-Mail: l.geidel@kreis-offenbach.de
Frau Heidenreich
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben HIR - KARA
Hausanschrift
E-Mail: d.heidenreich@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1301
Frau Hofmeister
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KUP - MEJ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1367
E-Mail: k.hofmeister@kreis-offenbach.de
Frau Marelja
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben CAV - DIY
Hausanschrift
E-Mail: z.marelja@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1302
Frau Nazir
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben STAS - VASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1342
E-Mail: s.nazir@kreis-offenbach.de
Herr Neziri
Frau Özer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben GASI - HIQ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1363
E-Mail: h.oezer@kreis-offenbach.de
Frau Orak
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben SAMO - STAR
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1354
E-Mail: m.orak@kreis-offenbach.de
Frau Pervan
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben QUR - SAMN
Hausanschrift
E-Mail: k.pervan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1341
Frau Yazer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben NOON - QUQ
Hausanschrift
E-Mail: g.yazer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1345
Frau Sarikaya
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - ALP
Hausanschrift
E-Mail: a.sarikaya@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1300
Frau Sas
Herr Fiedler
Herr Pesoldt
Frau Arnaut-Biogradlija
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1359
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hinweise für Rodgau: Spezialisierung
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18 Monate
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Gebühr 98.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022
Stichwörter
Aufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Aufenthaltstitel, Akademiker/in, Fachkraft, Stellensuche, Einwanderung, Arbeitsmarktzugang, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Jobsuche, Universitätsabschluss, Arbeitserlaubnis, Bewerbung, Hochschulabschluss, Studienabschluss, Absolvent/in